Jugendrechte
Bis zum 18. Geburtstag gelten Gesetze, die Jugendliche besonders schützen: die so genannten Jugendrechte. In Österreich sind die Jugendgesetze von Bundesland zu Bundesland verschieden. So gibt es in manchen Bundesländern genaue Unterscheidungen zwischen Kinder- und Jugendrechten, in anderen - wie etwa in Wien - ist von "Jungen Menschen" die Rede.
siehe auch: Kinderrechte


