Begriffe mit Buchstabe B

Beamte

Bundesbeamte sind Menschen, die pragmatisiert (das bedeutet so gut wie unkündbar) in der Verwaltung arbeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass sie ohne politischen Druck die Gesetze vollziehen können. Aber es arbeiten auch viele andere Verwaltungsmitarbeiter mit.

Neben den Bundesbeamten gibt es auch Landesbeamte der Bundesländer und Gemeindebeamte.

Behörde

Eine Behörde ist eine Einrichtung der Verwaltung.

Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Vorsitzende der Bundesregierung. Er ist dort jedoch nicht der "Chef" sondern ein "Gleicher unter Gleichen". Er legt Richtlinien fest, kann aber keine Weisungen an die Minister erteilen, also nichts "befehlen".

Der Bundeskanzler vertritt Österreich im Europäischen Rat. Das ist die Versammlung der Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).

Schließlich trifft der Bundeskanzler wichtige ausländische Politikerinnen und Politiker zu Besprechungen. Ein Beispiel dafür ist die Teilnahme am Klimagipfel der Vereinten Nationen (UNO). Bei diesem Treffen im September 2007 ging es darum, was man gegen den Klimawandel unternehmen kann.

Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt (kurz BKA genannt) ist der Amtssitz des österreichischen Bundeskanzlers. Im Bundeskanzleramt werden die Richtlinien der Regierungspolitik festgelegt. Der Sitz des Bundeskanzleramts ist am Ballhausplatz 2 in Wien.

Selbstverständlich arbeitet der Bundeskanzler dort nicht alleine, sondern wird von hunderten Mitarbeitern unterstützt. Das Bundeskanzleramt ist dabei in Sektionen mit bestimmten Aufgaben gegliedert. Es gibt zum Beispiel eine Sektion für Europa-Fragen, eine für den Verfassungsdienst und eine für Frauenfragen.

Die Bundeskanzler der Zweiten Republik waren:

NameAmtszeitPartei
Karl Renner 1945 SPÖ
Leopold Figl 1945–1953 ÖVP
Julius Raab 1953–1961 ÖVP
Alfons Gorbach 1961–1964 ÖVP
Josef Klaus 1964–1970 ÖVP
Bruno Kreisky 1970–1983 SPÖ
Fred Sinowatz 1983–1986 SPÖ
Franz Vranitzky 1986–1997 SPÖ
Viktor Klima 1997–2000 SPÖ
Wolfgang Schüssel 2000–2007 ÖVP
Alfred Gusenbauer 2007-2008 SPÖ
Werner Faymann2008- SPÖ

Bundesland

Österreich ist ein Bundesstaat und besteht aus neun Bundesländern, die auch eigene Gesetze für ihr Gebiet beschließen können. Allerdings dürfen diese Gesetze nicht den Bundesgesetzen widersprechen. Die Bundesländer sind Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

Bundesministerium

Das Bundesministerium ist eine Einrichtung der Verwaltung. Geleitet wird das Bundesministerium von einer Ministerin oder einem Minister.

Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das gewählte Staatsoberhaupt Österreichs. Im Gegensatz dazu ist der Bundeskanzler der Regierungschef. Der Bundespräsident wird alle sechs Jahre vom Volk gewählt. Seit 2004 ist Heinz Fischer österreichischer Bundespräsident.

Link:
Österreichs Bundeskanzler und Bundespräsidenten

Bundesregierung

Die Regierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Ministerinnen und Ministern. Die wichtigste Aufgabe der Bundesregierung besteht darin, Gesetze zu entwerfen. Das geschieht so:

  1. In einem Ministerium entwerfen die Beamten ein Gesetz.
  2. Die Ministerin oder der Minister stellt den Entwurf im Ministerrat vor. Die Mitglieder der Regierung beraten darüber und schlagen Änderungen vor. Wenn sie sich einig sind, erstellen sie eine Gesetzesvorlage.
  3. Das Parlament stimmt über die Gesetzesvorlage ab. Wenn die Mehrzahl der Abgeordneten dafür ist, wird daraus ein Gesetz.

Bundesstaat

Der zweite Artikel der österreichischen Verfassung lautet:
"Österreich ist ein Bundesstaat."
Das bedeutet, dass jedes Bundesland in seinem Bereich eine eigene Politik betreiben darf.


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